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LG Hamburg, 23.12.2005 - 318 O 258/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Eintragung bei Sondereigentumsumwandlung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94
Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …
Auszug aus LG Hamburg, 23.12.2005 - 318 O 258/04
Ist Sondereigentum nicht entstanden, ist die entsprechende Eintragung inhaltlich unzulässig und ohne materielle Wirkung und kann auch nicht Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB sein (BGH, Urteil vom 30.06.1995, BGHZ 130, 159, 171). - BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86
Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit
Auszug aus LG Hamburg, 23.12.2005 - 318 O 258/04
Maßgeblich muss in einer solchen Situation vielmehr das Grundbuchblatt des benachteiligten Wohnungseigentums sein (vgl. entsprechend zur Situation bei der Eintragung subjektivdinglicher Rechte: BayObLG NJW-RR 1987, 789, 790), oder anders formuliert: Maßgeblich für den Gutglaubenserwerb ist die chronologische Abfolge der Entwicklung der Eigentumslage, die auf den verschiedenen Blättern des Grundbuchs wiedergegeben sein muss. - OLG Hamm, 29.03.1993 - 15 W 391/92
Guter Glaube des Wohnungsgrundbuchs; Rechtsfolgen der unterlassenen Übernahme der …
Auszug aus LG Hamburg, 23.12.2005 - 318 O 258/04
Anders als bei der Eintragung vertraglicher Vereinbarungen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.1993, NJW-RR 1993, 1295, 1297f. zur fehlenden Eintragung einer Konkurrenzschutzvereinbarung zwischen Wohnungseigentümern) kann es bei der Aufhebung und Neubegründung von Sondereigentum nicht nur auf den Grundbuchinhalt desjenigen Teileigentumsrechts ankommen, um dessen gutgläubigen Erwerb es geht.