Rechtsprechung
   LG Hamburg, 23.12.2005 - 318 O 258/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,30614
LG Hamburg, 23.12.2005 - 318 O 258/04 (https://dejure.org/2005,30614)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23.12.2005 - 318 O 258/04 (https://dejure.org/2005,30614)
LG Hamburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2005 - 318 O 258/04 (https://dejure.org/2005,30614)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,30614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus LG Hamburg, 23.12.2005 - 318 O 258/04
    Ist Sondereigentum nicht entstanden, ist die entsprechende Eintragung inhaltlich unzulässig und ohne materielle Wirkung und kann auch nicht Grundlage für einen gutgläubigen Erwerb nach § 892 BGB sein (BGH, Urteil vom 30.06.1995, BGHZ 130, 159, 171).
  • BayObLG, 12.12.1986 - BReg. 2 Z 125/86

    Gutgläubiger Erwerb einer Grunddienstbarkeit

    Auszug aus LG Hamburg, 23.12.2005 - 318 O 258/04
    Maßgeblich muss in einer solchen Situation vielmehr das Grundbuchblatt des benachteiligten Wohnungseigentums sein (vgl. entsprechend zur Situation bei der Eintragung subjektivdinglicher Rechte: BayObLG NJW-RR 1987, 789, 790), oder anders formuliert: Maßgeblich für den Gutglaubenserwerb ist die chronologische Abfolge der Entwicklung der Eigentumslage, die auf den verschiedenen Blättern des Grundbuchs wiedergegeben sein muss.
  • OLG Hamm, 29.03.1993 - 15 W 391/92

    Guter Glaube des Wohnungsgrundbuchs; Rechtsfolgen der unterlassenen Übernahme der

    Auszug aus LG Hamburg, 23.12.2005 - 318 O 258/04
    Anders als bei der Eintragung vertraglicher Vereinbarungen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.1993, NJW-RR 1993, 1295, 1297f. zur fehlenden Eintragung einer Konkurrenzschutzvereinbarung zwischen Wohnungseigentümern) kann es bei der Aufhebung und Neubegründung von Sondereigentum nicht nur auf den Grundbuchinhalt desjenigen Teileigentumsrechts ankommen, um dessen gutgläubigen Erwerb es geht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht